Unsere Projekte

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Vorerst keine Förderung von Solarstromanlagen in Bornheim geplant.

Ratsmitglieder lehnten den Antrag des Roisdorfer Gewerbevereins ab.

Nach dem Inkrafttreten der EEG-Novelle zum 1. Januar 2021 hat sich die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz drastisch verringert. Daher lohnt sich der Eigenverbrauch für Unternehmen und Privatpersonen zurzeit nur noch, wenn man eine neue Anlage für seine Immobilie plant. Umso dankbarer sind Klimaschutzinvestoren, wenn sie Fördergelder von staatlicher und kommunaler Seite erhalten.

Der Bornheimer Stadtrat hatte in seinem Haushalt 2021/22 600.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt.  Daher reichte der Roisdorfer Gewerbeverein im August 2021 einen Bürgerantrag bei der Stadt Bornheim ein. Sie möge bitte Förderrichtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zum klimagerechten Bau von Gewerbe- und Wohnimmobilien erstellen. Die Stadt Bonn und auch der Rhein-Sieg-Kreis waren da längst auf diesem Weg.

Doch die Mitglieder des Bürger- und des Umweltausschusses war da anderer Meinung und sahen keine Notwendigkeit, die Verwaltung schon jetzt mit einem Photovoltaik-Förderprogramm zu beauftragen. Vielmehr sollte bis Sommer 2022 ein Konzept für verschiedene Maßnahmen erarbeitet werden um nun „Bornheims Weg zur Klimaneutralität“ mit höchster Priorität zu prüfen und einzubringen.

So lautete schließlich der Vertagungsbeschluss der Bornheimer Ratsmitglieder. Damit stellten sich die großartigen Zusagen der neuen Ratsmehrheiten für baldige Maßnahmen zum Klimaschutz nur noch als leere Worthülsen dar. Denn keineswegs, so ist zu befürchten, werden nach dem Beschluss über das heute noch unbekannte Bornheimer Maßnahmenpaket, in den dann noch verbleibenden 6 bis 4 Monaten bis Jahresende 2022, die bereitgestellten Mittel zielgerichtet eingesetzt. Doch halt, etwas wurde dennoch konkret beschlossen: Einstimmig beauftragten die Ausschussmitglieder die Stadtverwaltung, Samen zu kaufen, damit im Winterhalbjahr geeignete Flächen in Bornheim mit Wildblumen eingesät werden können.

Inhaltsleerer kann man sich nicht auf den Weg zur Bornheimer Klimaneutralität begeben.

115.000 Euro hat der Rhein-Sieg-Kreis als Fördermittel bereitgestellt, kurz nach der Freischaltung des Antragsverfahrens war in wenigen Wochen der Fördertopf ausgeschöpft. Das zeigt deutlich, dass ein enormer Bedarf an einer derartigen Förderung besteht.

Alle Photovoltaikanlagen, auch Balkonmodule, werden kreisweit gefördert. Der Zuschuss beträgt von 80 Euro für je installiertem Kilowatt-Peak (kWp) bis zu maximal 5.000 Euro für 62,5 kWp Anlagen. Eine zusätzliche Förderung durch Bund, Land oder Kommune beeinträchtigt nicht die zusätzliche Kreisförderung. Damit ist der Kreistag, wie auch die Stadt Bonn ihren Bürgern weit mehr finanziell entgegengekommen als der Bornheimer Stadtrat für die Förderung von Solaranlagen offensichtlich überhaupt bereit ist. Der Fraktionsvorsitzende der Bornheimer GRÜNEN, Arnd Kuhn, betonte im Ausschuss, er persönlich sei gegen eine zusätzliche kommunale Förderung von Photovoltaikanlagen. Das ist auch nachvollziehbar. In den zukünftigen Bornheimer Bebauungsplänen soll bei Neubauprojekten verpflichtend in der Baugenehmigung eine Photovoltaikanlage verlangt werden. Aktueller Hinweis: Nicht gefördert werden beim Rhein-Sieg-Kreis Anlagen, die auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben installiert werden müssen.

Mit großem Interesse werden wir die weiteren Schritte auf dem Weg zu Bornheims Klimaneutralität verfolgen.

Vorerst keine Erhöhung der Trinkwassergebühren

Eine Rezension:

Der Ablauf der Beratung im zuständigen Fachausschuss für die Bornheimer Wasserversorgung stellte sich im November 2021 wie eine Oper in einem Provinz-Theater dar. Man begann zuerst mit einer modernen Form der Ouvertüre, als Power Point Präsentation des Stadtkämmerers über die betriebswirtschaftlichen Ursachen der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Gebührenerhöhung. Dann folgten der 1. und 2. Akt mit Fragen und Statements der Fraktionen, unterbrochen durch ein Zwischenspiel der CDU mit Vorhaltungen gegenüber dem FDP-Vertreter, bis schließlich beim Schlussakt, auf Vorschlag des Bürgermeisters, sich der Vorhang bis Mitte 2022 senkte. Eine interessante aufschlussreiche Opera eroica.

Die Ouvertüre: Stadtkämmerer Ralf Cugaly erinnerte die Ausschussmitgliedern wie schon mehrfach in der Vergangenheit welche Vorgaben der Stadtrat und der Gesetzgeber der Betriebsführung des Wasserwerks aufgetragen hatte. Dies sind:

Die Erwirtschaftung eines maximalen Geldbetrages für die Einnahmeseite des Stadthaushalt auf der Basis des Wasserkonzessionsvertrages. Die Erwirtschaftung eines handelsrechtlichen Mindestgewinns, derzeit 1,6% vom Anlagevermögen. Ferner die Erwirtschaftung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung auf das eingesetzte städtische Kapital, derzeit sind dies 4%, was aber in keiner Weise angemessen ist, da die Zinsen auf dem Kapitalmarkt sich zwischen Null und 1 Prozent bewegen. Und schließlich muss die Betriebsführung zusätzlich sicherstellen, dass die Investitionstätigkeit zur Werterhaltung des Versorgungsnetzes mit einer ausreichenden Kapitalrückstellung gewährleistet wird. Alle diese Maßnahmen, die der Stadtrat und der Gesetzgeber der Betriebsführung des Bornheimer Wasserwerkes aufgetragen hat, beinhaltet die jetzt vorgelegte Kalkulation mit der Notwendigkeit den Wasserpreis erneut zu erhöhen.

Im Grunde allseits bekannte Tatsachen, die den Befürwortern eines neuen Wassermix und allen Fraktionshelden der CDU, den GRÜNEN und der ABB bekannt sind. Seit der umstrittenen Entscheidung mehr Wahnbach-Talsperren-Wasser einzukaufen, ist diese logische Konsequenz mehrfach im Fachausschuss und Rat diskutiert und von der Werksleitung ausführlich dargelegt worden.

Akt 1: Ungeachtet der Erkenntnisse aus der Vergangenheit beabsichtigt die CDU sich erneut mit einem weiteren Fragenkatalog in das Thema einzuarbeiten. Offensichtlich konnte sich kein CDUler mehr daran erinnern, dass durch die mit der Umstellung des Wassermix von je zur Hälfte Wasser aus dem städtischen Wasserwerk in Urfeld (WBV) und vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) sich die wasserchemischen Parametern in unserem Trinkwasser veränderten. Dies erforderte eine umfangreiche Überwachung der Korrosionsanfälligkeit im Bornheimer Wassernetz in Höhe von 158.000 Euro zusätzlich zum doppelt so hohen Einkaufspreis des WTV-Wassers in Höhe von 69 Cent pro m³, gegenüber 34 Cent aus unserem eigenem Wasserwerk beim WBV.

Akt 2: Die Fraktionsvorsitzende der CDU und der GRÜNEN bekräftigten ausdrücklich in der Sitzung, dass beide Fraktionen auch heute den Einkauf von mehr WTV-Wasser für richtig und notwendig halten, weil jetzt der Härtegrad von einst 13° dH auf nunmehr 10° dH gesunken ist und für sie dies eine Optimierung der Wasserqualität in Bornheim darstelle.

Diese Aussage veranlasste Cristian Koch (FDP) zu süffisanten Feststellung, dass hier wohl ein Trugschluss bei CDU und GRÜNEN vorliege denn Bornheim lag vor der Umstellung im Bereich eines mittelharten Trinkwassers und ist heute mit 10° dH weiterhin im gleichen mittleren Härtebereich. Kein Mensch merke den Unterschied. Nur weil heute Zahltag ist, drücken sich jetzt die Verantwortlichen der damaligen Entscheidung davor den Bürgern die damit verbundenen Kosten erneut aufzubürden. Der Versuch mit den fünf Fragen an die Werksleitung sich heute vor einer Entscheidung zu drücken ist ein durchsichtiges und vorläufiges Rückzugsmanöver. An einer Gebührenerhöhung komme die Ratsmehrheit nicht mehr vorbei. Einfacher und schöner wäre es gewesen wir hätten keine Umstellung vorgenommen, so Christian Koch.

Intermezzo: Diese Aussage veranlasste den Sparkassenbetriebswirt Michael Söllheim (CDU) dann zu einem persönlichen Angriff auf Koch in seiner Funktion als Kreistagsmitglied verbunden mit dem Vorwurf, nicht nur der höhere Einkaufspreis beim WTV, sondern die Personalkostensteigerungen allgemein, steigende Abschreibung auf das Anlagevermögen und weitere technische Zusatzkosten sind ursächlich für die anstehende Gebührensteigerung verantwortlich. Die CDU wolle jetzt vom Bürgermeister wissen, warum die überwiegende Mehrheit der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis  als WTV-Wasserbezieher- günstigere Trinkwassergebühren habe als Bornheim. Könnten wir z.B. die Investitionen nicht über mehrere Jahre strecken? Und warum müssen wir jetzt Millionen Euro in die Ertüchtigung unseres Leitungsnetztes investieren? Gerne hätte die CDU auch eine grafische Gestaltung wie sich die beiden Einkaufspreise,  die Betriebskosten, die Umsatzsteuer in einer Preissäule darstellen, begründete Söllheim weiter seinen Vertagungsantrag.

 

Kurze Erläuterungen zum weiteren Spielablauf:

Warum heute 331 Tausend Euro höhere Bezugskosten gegenüber 2015?

Laut Wirtschaftsplan 2015 -vor der Umstellung- betrugen die Bezugskosten für 590.000 Kubikmeter (m³) Talsperren- (WTV) Wasser 390.000 Euro und für 1,79 Mio. m³ WBV-Wasser 518.000 Euro. Für WBV- und WTV-Wasser zusammen 908.000 Euro. Nach der Umstellung kosteten im Wirtschaftsjahr 2020 die eingespeisten 1,34 Mio. Kubikmeter Wahnbachwasser des WTV 830.831 Euro. Gleichzeitig fielen die Bezugskosten beim stadteigenen Wasserverband WBV für 1,32 Mio. m³ Trinkwasser auf 408.777 Euro. Wasserbezugskosten von WBV- und WTV-Wasser 2020 insgesamt: 1,24 Mio. Euro. Diese Mehrkosten in Höhe von 331.608 Euro konnten in den vergangenen Jahren nur durch eine Gebührenerhöhung, jeweils zum 1. Januar, aufgefangen werden. Eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung, die auch Mitarbeiter einer Sparkasse nachvollziehen könnten.

Schlussakt: Offensichtlich hatte in der montags vorausgegangenen interfraktionellen Sitzung des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden bei Christoph Becker die Erkenntnis gereift, dass eine Gebührenerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchsetzungsfähig ist. Dies bestätigte sich dann auch im Verlauf der Diskussion. Kein Vertreter der 6 anwesenden Fraktionen sprach sich für den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters aus die Trinkwassergebühren auf 1,99 Euro brutto, pro m³, zu erhöhen.

Der Bürgermeister, der sich bis dahin nicht in die 1½-stündige Diskussion eingeschaltet hatte, schlug als neuen Beschluss vor: Dem Rat zu empfehlen keine Gebührenerhöhung vorzunehmen und die Werksleitung zu beauftragen bis spätestens Juni 2022, auf der Basis der vorliegenden Daten, eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.

Ferner sagte Becker den Fraktionen zu, nun bei den Nachbarkommunen zu eruieren, wie sich deren Kostenermittlung bei der Wasserpreisgestaltung,  gegenüber Bornheim, darstellt. Dann werden diese neuen Erkenntnisse und die Fragen der CDU zuerst im nichtöffentlichen Arbeitskreis Finanzen besprochen. Erst danach soll mit diesen und eventuell neuen Zahlen die Öffentlichkeit informiert und im Fachausschuss weiter diskutiert und beschlossen werden.

Bornheimer Trinkwasser wieder teurer!

Der Kubikmeterpreis für unser Trinkwasser soll ab 2021 auf 1,94 Euro steigen und der jährliche Grundpreis für die Deckung der Betriebskosten auf 209 Euro. 

Am 10. Dezember 2020 beschlossen die Mitglieder des Wasserwerksausschusses der Stadt Bornheim diese Gebührenerhöhung als Empfehlung für die Stadtratssitzung im Dezember: 

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat, den Kubikmeter Trinkwasser ab dem 1. Januar 2021 auf 1,9367 Euro, inkl. 7 Prozent Mehrwertsteuer, (kaufmännisch gerundet = 1,94 Euro) neu festzusetzen. Die jährliche Grundgebühr wurde ebenfalls erhöht, auf 209 Euro jährlich.

Da jedoch die Stadtratssitzung im Dezember wegen des Lockdowns nicht stattfand, ist auch die beabsichtigte Wasserpreiserhöhung bis heute nicht beschlossen worden. Laut Terminkalender der Stadt Bornheim findet die nächste Stadtratssitzung am 25. März 2021 statt. Ob dann die neuen Trinkwassergebühren ab dem 1. April oder rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten beschließen die Ratsmitglieder in ihrer nächsten Sitzung.

Dies wäre die 7 Preiserhöhung in 6 Jahren in Folge. Mit 11 Jastimmen der CDU, SPD und Grünen im Wasserwerksausschuss, gegen 3 Neinstimmen von UWG, FDP und ABB Mitgliedern ist eine mehrheitliche Zustimmung in der kommenden Stadtratssitzung so gut wie sicher.

Peinlich war das Verhalten des ABB-Fraktionsvorsitzenden Paul Breuer, der in der Vergangenheit einer der heftigsten Befürworter eines Wasserwechsels war. Jetzt wollte er an der vertraglich festgesetzten Konzessionsabgabe des Wasserwerks an die Stadt Bornheim rütteln und diese Abgabe um eine Summe X verringern, um damit die Wasserkosten für den Verbraucher zu reduzieren. Da aber aus rechtlichen Gründen, das derzeit nicht möglich ist, fand er hierin einen vorgeschobenen Grund diesmal gegen die Gebührenänderung zu stimmen. Versäumte dabei aber gleichzeitig einen Antrag auf Änderung des Konzessionsvertrages mit der Stadt Bornheim, als Empfehlung an den Rat, zu beantragen. 

Auch wenn sich durch eine geringfügige Reduzierung des Einkaufpreises des Wahnbachverbandes WTV um rund 13.000 Euro der Verkaufspreis an den Bornheimer Trinkwasserbezieher um 1 Cent verringert bleibt die Kostensteigerung exorbitant.

Begründet wird dieser Beschluss in der aktuellen städtischen Vorlage u. a. mit den gestiegenen Kosten des Wassereinkaufs bei den beiden Lieferanten WTV und WBV. So wird der WBV seinen Einkaufspreis auf 35 Cent und der WTV seinen Einkaufspreis auf 67 Cent erhöhen. Insgesamt steigen damit die Einkaufspreise für rund 2,5 Mio. m³ Trinkwasser von 1.028.621 Euro im Jahr 2019 und für geschätzte 2.6 Mio. m³ im Jahre 2021 auf 1.338.000 Euro. Dies wäre eine Kostensteigerung um rund 30 Prozent gegenüber dem letzten Rechnungsjahr 2019.

Nicht nur, dass jetzt der Trinkwasserpreis von 1,72 Euro vor der Umstellung, auf nunmehr 1,94 Euro steigt, so soll ab Januar auch die jährliche Grundgebühr auf dann 209 Euro, inkl. Mehrwertsteuer, erhöht werden. Im Jahre 2015 betrug sie noch 132 Euro. Im Jahr 2016 erhöhte der Stadtrat nach langer Zeit die Grundgebühr erneut und ein weiteres Mal ab April 2017 auf derzeit 197 Euro jährlich. Für unsere Bornheimer Betriebe und Landwirte kann die Grundgebühr weit höher ausfallen, wenn ihre Zuleitungsrohre einen höheren Querschnitt aufweisen. Über 300 Großabnehmer sind davon betroffen. Hier liegt die Grundgebühr zukünftig von 548,52 Euro bis in der Spitze bei 3.575 Euro. Die Begründung für diese erneute Betriebskostenerhöhung liegt laut Wasserwerk in den hohen Investitionen, die ins Versorgungsnetz erforderlich waren und zukünftig anfallen. Ab 2020 rund 9,3 Millionen und für 2021 sind weitere 9,5 Millionen Euro Investitionen geplant.

Doch pikant ist bei alledem die Schlussbemerkung in der Ratsvorlage Nr. 773, „…ist die volle Erwirtschaftung der Konzessionsabgabe mit 860.000 Euro ( als zusätzliche Einnahmeposition im Stadthaushalt 2021) eingeplant“.

Nach der Kommunalwahl wird dem Bürger jetzt eine weitere Rechnung für die Umstellung auf mehr WTV-Wasser präsentiert. Auch stellt sich die Frage, warum trotz den jährlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen das Wasserwerk keine ausreichenden Rücklagen gebildet hat, um die Kreditkosten für die anstehenden Investition damit teilweise senken zu können?

Wie machen sich nun diese Preissteigerungen konkret für einen privaten Haushalt im Jahr 2021 bemerkbar? Die im Januar 2021 im Abgabenbescheid bemerkbare Wasserpreissteigerung bezieht sich nur auf die Gebührenerhöhung für das Jahr 2020. Die geplante erneute Heraufsetzung für das Jahr 2021 erfolgt erst in einem neuen Bescheid ein Jahr später.

Hier eine weitere vorläufige Berechnung für einen durchschnittlichen Verbraucher von Trinkwasser:

Rechenbeispiel für einen Singlehaushalt (50 m³) inkl. 7 % Mehrwertsteuer ab Januar 2021:

Trinkwasser: (50 m³ x 1,94 Euro)

97,00 Euro

Grundgebühr: (12 Monate x 17,43 Euro)

209,16 Euro

Insgesamt: 306,16 Euro: 50 m³

Pro Kubikmeter:   6,12 Euro

 

Hingegen sieht in einem 4-Personenhaushalt, der 175 m³ Trinkwasser im Jahr verbraucht, die Rechnung wie folgt aus:

Trinkwasser: (175 m³ x 1,94 Euro)

339,50 Euro

Grundgebühr: (12 Monate x 17,43 Euro)

209,16 Euro

Insgesamt: 548,66 Euro: 175 m³

Pro Kubikmeter:   3,14 Euro

Fast doppelt so hoch ist der Kubikmeterpreis für einen Singlehaushalt mit seinem geringen Wasserverbrauch, wg. der hohen Grundgebühr in Bornheim.

Im Fachausschuss wurde deutlich, dass der neue Stadtrat keinen Spielraum mehr hat, diese Wasserpreiserhöhung zu reduziere. Dazu wurde in der vergangenen Ratsperiode und durch den gescheiterten Bürgerentscheid die falsche Richtung von CDU, Grünen und ABB eingeschlagen. Unser Gewerbeverein, die Aktionsgemeinschaft „Bornheimer Trinkwasser“ die den Bürgerentscheid initiierte und die Ratsfraktionen von SPD, UWG und FDP hatten schon im Frühjahr 2016 diese Entwicklung kommen gesehen. 50,7 Prozent der Bürger, die am Bürgerbegehren teilgenommen haben, sahen dies anders und glaubten den Versprechen von CDU, Grünen und ABB, dass trotz höherer Trinkwasserpreise das Bornheimer Trinkwasser  deutlich „weicher“ würde.

Auch dazu hat das Wasserwerk aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2020 veröffentlicht. Zwischen 9,1 und 11,5 °dH schwankt der aktuelle Härtegrad. Vor der Umstellung lag er bei rund 13 Grad °dH.

Dies ist kaum bemerkbar und liegt weiterhin im Bereich eines mittelharten Trinkwassers der deutschen Härtegradskala. Von weichem Wasser spricht man erst ab einem Härtegrad von unter 8,4 °dH.

Harald Stadler

Vorsitzender Gewerbeverein Roisdorf

Bornheimer Trinkwasser von guter Qualität, aber viel zu teuer!

Keine relevante Veränderung der Bornheimer Wasserhärte nach dem neuen Trinkwassermix, aber der Kubikmeterpreis soll ab 2020 auf 1,89 Euro steigen.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde in der jüngsten Bornheimer Betriebsausschuss-Sitzung der Bericht des Aachener Hygiene Institut Berg diskutiert.

Auch diesmal konnte, wie in all den vergangenen Jahren, die gute Qualität des Bornheimer Trinkwassers bestätigt werden. 

Im jetzt vorgelegten 2. Prüfbericht, nach der Veränderung des Trinkwassermix beträgt die Gesamthärte 2019: 12°. Im Jahre 2018 betrug sie 10° Deutsche Härte. Damit lag der Härtegrad nach der Umstellung in 2018 um 2,7° niedriger als im Jahre 2017 vor der Umstellung  und in 2019 gegenüber 2017 nur noch um 0,7° niedriger als vor der Umstellung auf den Mehrbezug des teuren angeblich weicheren Wahnbachwassers. Dies ist unserer Auffassung nach keine qualitative Veränderung und dafür sollen wir Groß- und Normalverbraucher ab 2020 jetzt nach zwei Jahren zusätzlich eingespeistes Wahnbachwasser (WTV) 17 Cent pro Kubikmeter genutztem Trinkwasser mehr an das Bornheimer Wasserwerk zahlen. 

Waren es bei der letzten Umstellung auf 40 Prozent WTV-Wasser 209.478 Euro Mehrkosten, die auf uns Verbraucher umgelegt wurden, werden es laut Wasserwerk jetzt noch einmal 133.840 Euro Zusatzkosten sein, die ab Januar 2020 an die Wasserwerkkunden weitergegeben werden. Insgesamt 343.318 Euro, ohne einen erkennbaren Nutzen für den Verbraucher.

Hier nutzen Stadtratsmitglieder die Monopolstellung des Wasserwerkes aus, um die beim Kauf entstandenen Mehrkosten eines  gleichwertigen Trinkwassers zu 100 Prozent an ihre Bornheimer Bürger weiterzuleiten. Keiner der Roisdorfer Gewerbevereinsmitglieder würde so schamlos eine marktbeherrschende Situation in unserer sozialen und freien Marktwirtschaftsordnung ausnutzen. 

Der ausführliche Artikel inkl. aller Anlagen zum Thema: Hier downloaden.

Ausschussmitglieder der Linkspartei verhelfen CDU und Grünen zur Mehrheit!

Trinkwasserpreis soll ab 2020 auf 1,89 Euro steigen.

Dietmar Paliwoda, Mitglied der Linksfraktion, begründete seine Zustimmung zum neuen kostenträchtigen Mehrbezug von WTV-Wasser damit, dass seine Fische im Aquarium sich über das weiche Wahnbachwasser freuen würden. Dies mag ja für einige Süßwasserfische zutreffen, dabei übersieht der Kollege aber, dass auch beim 50/50 Prozentmix das Bornheimer Trinkwasser wie bisher im mittleren Härtegradbereich (8,4° - 14° dH) bleiben wird. Nur der Wasserpreis verändert sich. Mit 1,89 Euro hätte Bornheim den teuersten Wasserpreis im Rhein-Sieg-Kreis und von den umliegenden Großstädten.

Der SPD-Antrag auf Rücknahme des zukünftigen 50% WTV-Wasserbezuges wurde von CDU, GRÜNEN und LINKEN mit 7 Nein- zu 6 Jastimmen der SPD, UWG und FDP Ausschussmitgliedern abgelehnt. Der Schlussakt folgt jetzt am 5. Dezember im Stadtrat.

Der ausführliche Artikel inkl. aller Anlagen zum Thema: Hier downloaden.

Presse zum Thema

Warum eine gleichzeitige Erhöhung der Immobiliensteuer und der Gewerbesteuer keinen wirklichen Sinn ergibt.

Stadtrat beschloss im Februar 2019 keine Gewerbesteuererhöhung

Steuererhöhungen sind immer ein ungeliebtes Thema im Stadtrat und man ist bestrebt, möglichst geräuschlos diesen Tagesordnungspunkt bei den Haushaltsplanberatungen zu übergehen. So hatten die Lokalblätter zwar im Vorfeld der Ratssitzung über die Haushaltsplanung berichtet. Doch der offiziell  ins Verfahren eingebrachte Einspruch der beiden Gewerbevereine aus Bornheim und Roisdorf, die Gewerbesteuer in 2019 nicht ein weiteres Mal zu erhöhen, darüber konnten die Bornheimer vor der Ratssitzung keine Mitteilung in den Zeitungen lesen. 

Der Rotstift bestimmt seit vielen Jahren das Handeln des Rates, verbunden mit unausweichlichen Steuererhöhungen und weiteren zusätzlichen Belastungen aus der aktuellen Bundes- und Landesgesetzgebung. Da hilft auch kein Jammern über die 3 Mio. zusätzlichen Migrationskosten. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wie unisono aus Berlin und Düsseldorf zu hören war.

Seit 2004 gab es über 100 Einsparmaßnahmen, verbunden mit dem Wegfall fast aller freiwilligen städtischen Leistungen, die eine Stadt zusätzlich für ihre Bürger anbieten könnte. Darunter die Streichungen der Zuschüsse für die Jugendarbeit, die finanzielle Unterstützung der vielen schulischen Fördervereine oder der Wegfall kommunaler Fördermittel für sanierungsbedürftige private Baudenkmäler, um hier nur drei Beispiele zu nennen. Aktuell liegen die freiwilligen Ausgaben der Stadt Bornheim laut Mitteilung der Kämmerei bei unter einem Prozent des Haushaltsvolumens. Ebenfalls wurden alle kommunalen Steuern kontinuierlich und mehrfach erhöht. Diese Beschlüsse bestimmten in den vergangenen 15 Jahren die Bornheimer Haushaltspolitik.

Gerade sehen wir, wie die Hebesätze der Gewerbesteuer in unseren Nachbarkommunen die 500 Punkte Grenze erreichen und auch teilweise überschreiten. Da loht sich ein Blick auf die Argumentation die unsere beiden Gewerbevereine veranlasst hatte, einer erneuten Gewerbesteuererhöhung eine klare Absage zu erteilen.

Der auf Vorschlag des Bürgermeisters rückwirkend ab 1. Januar 2019 vom Rat beschlossene Steuersatz von 695 Hebesatzpunkten für die Grundsteuer B, und im Gegenzug keine weitere Erhöhung der Gewerbesteuer vorzunehmen entsprach unserem Wunsch. Durchschnittlich wird 2019 für eine Immobilie mit 48 Euro Mehrkosten oder 4 Euro im Monat gerechnet, laut Kämmerer Ralf Cugaly.

Der Vorschlag der SPD/GRÜNEN/LINKEN Fraktionen, die Gewerbesteuer um 10 Punkte auf 500 zu erhöhen und gleichzeitig die Grundsteuer zu senken, hätte bei dieser Steuerkombination den Nachteil, dass es bei vielen gewerbesteuerpflichtigen Firmen zu einer gesamten Mehrbelastungen in Höhe von fünfstelligen Eurobeträgen käme, so eine interne Berechnung  unserer Mitgliedsbetriebe.

Der Unterschied in tatsächlichen Eurobeträgen der beiden Steuermodelle, der des Bürgermeisters und den drei Fraktionen, beträgt real bei einer durchschnittlichen Wohneinheit, mit einem Steuermessbetrag von 96 Zählern, nur 19 Euro im Jahr (1,59 Euro im Monat). Sicherlich wäre diese Ermäßigung für viele Bornheimer nicht wirklich spürbar. Doch für private Immobilienbesitzer, mit weitaus höheren Grundsteuermessbeträgen von über 300 Zählern, die in großen, bedeutenden Bornheimer Wohnimmobilien am Rhein und am Vorgebirge wohnen, sieht dies anders aus. Beim Immobiliensteuervorschlag von SPD, LINKEN und GRÜNEN wäre das geplante „Steuergeschenk“ in realen Eurobeträgen sicherlich ausgeprägter ausgefallen.

Auch bei vielen Bornheimer Mittelstandsbetrieben liegt die Erhöhung der Immobiliensteuer beim neuen Hebesatz von 695 Punkte im vierstelligen Eurobereich, wie eine Umfrage unter unseren Vereinsmitgliedern ergab. Aber die Kombination, die  Grundsteuer B auf nur 675 Punkte festzusetzen, verbunden mit einer Gewerbesteuererhöhung auf 500 Punkte, wie von den SPD/GRÜNEN/LINKEN Fraktionen gefordert, würde zu weiteren Mehrbelastungen dann im fünfstelligen Eurobereich führen.  So war es nicht wirklich überraschend, dass in den Rückmeldungen unserer Mitglieder die Geschäftsführer und Inhaber nur den Vorschlag des Bürgermeisters als Alternative befürworteten.

Tatsache ist auch, dass die Stadt Bornheim seit dem Jahr 2017 jährlich 18 Mio. Euro Gewerbesteuererträge hat. Bei der vom Kämmerer Cugaly aufgestellte Prognose (bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 490 Punkten) geht die Kämmerei derzeit von weiter steigenden Erträgen bei der Gewerbesteuer aus: Von 18,7 Mio. Euro in 2019 bis zu 20,4 Mio. Euro in 2023. 

Die 17.850 grundsteuerpflichtigen Einwohner der Stadt Bornheim haben im vergangenen Jahr rund 10,5 Mio. Euro an Grundsteuer B gezahlt. Durchschnittlich 588 Euro pro Immobilie.   

Die 949 Gewerbesteuerpflichtigen haben 2018 hingegen zusätzlich zu ihrer Grundsteuer B noch weitere 18 Mio. Euro in die Stadtkasse gezahlt. Dies sind durchschnittlich pro Betrieb rund 19 Tsd. Euro.

Doch was plant der Stadtrat, wenn die gesamtwirtschaftliche Lage (Konjunktur) einbricht und die Erträge der Gewerbesteuer abnehmen? Dreht er dann weiter am Gewerbesteuerhebesatz? Der Monheimer Stadtrat macht genau das Gegenteil, er senkt die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine variable Steuer, abhängig von der Konjunktur und den Erträgen unserer Unternehmer.

Die große Mehrheit der Mitglieder unserer beiden Gewerbevereine in Roisdorf und Bornheim mit insgesamt rund 170 Betrieben, sind übrigens überschaubare mittelständische Betriebe im Einzelhandel und im Handwerk. Auch an die sollten die Ratsmitglieder denken. Mit ihren Dienstleistungen sichern diese Betriebe eine ortsnahe Versorgung und schaffen nebenbei auch ortsnahe Arbeitsplätze. Das sind keine international agierenden Konzerne, sondern Mitbürger unseres Gemeinwesens, die nicht nur mit örtlichem Vereinssponsoring, sondern auch über die Grundsteuerzahlung hinaus bereit sind, ihren Beitrag zum strukturellen Haushaltsausgleich zu leisten. So das Ergebnis meiner Umfrage unter den Gewerbetreibenden.

Harald Stadler

Sperrung der Raiffeisenstraße in Roisdorf

Anliegerversammlung des Gewerbevereins im Bowlingcenter PINUP

Am Morgen des 23. Juli war plötzlich und ohne vorherige Ankündigung die Einfahrt zur Raiffeisenstraße aus Richtung Herseler Straße gesperrt. Alle Firmen entlang der Johann-Philipp-Reis-Straße hatten ab diesem Tag ihrer zweite Zufahrtsmöglichkeit verloren.

In ihrem Unmut schalteten sie den Gewerbeverein als ihre Interessenvertretung ein. Wir schrieben daraufhin die Stadt Bornheim an, verlangte Aufklärung und Information der Anlieger. Darüber hinaus lud Vereinsvorsitzender Harald Stadler seine direkt betroffenen Mitglieder im Gewerbegebiet Bornheim-Süd , den Auftraggeber die Firma Landgard und Vertreter des städtischen Tiefbauamtes und der Verkehrsbehörde, in deren Eigenschaft als Aufsichtsbehörde dieser privaten Tiefbaumaßnahme, zur Anliegerversammlung ein.

Dort wurde gemeinsam die entstandenen Probleme der Anliegerfirmen besprochen und nach einer Lösung für die Dauer der Sperrmaßnahme gesucht.

Der Gewerbevereinsvorsitzender erläuterte zu Beginn, welche Versäumnisse bei der Information der Anliegern, bei dieser privat durchgeführten Bornheimer Straßenbaumaßnahme geschehen sind. Seit 2014 gibt es einen klaren Auftrag des Rates, wie eine Kommunikation mit den betroffenen Gewerbebetrieben durchzuführen ist.

Für dieses Versäumnis entschuldigten die Vertreter der Stadt Bornheim dies mit urlaubsbedingter Abwesenheit und betonten, dass nach dieser Erfahrung man einen Ablaufplan erstellt habe, wie Anliegerinformationen frühzeitig durchzuführen sind.

Vonseiten des Bauherrn wurde nun am Wochenende nachträglich auch ein diesbezügliches Informationsschreiben an die Anliegerfirmen gesandt. Der Gewerbeverein hatte schon vorher seine Mitglieder über die Fragen des Gewerbevereins an die Stadt und deren Antwort informiert.

Zu den Inhalten dieser Schreiben wurde vom städtischen Tiefbauamt bestätigt, dass aus bautechnischen Gründen es keine Abschnittsfertigstellung geben könnte. Der Bauherr ergänzte, dass Landgard nun alles dransetzen werde, dass bis spätestens Ende Oktober die Zufahrt zur Reis Straße wieder für alle Anlieger und Kunden offen sein wird. Bedauert wurde vom Bauherrn, der Stadt und den Anliegern, dass die beauftragte Baufirma nicht im Vorfeld mitgeteilt habe, dass sie im August vier Wochen Betriebsferien macht und erst am 27. August wieder mit ihrer Straßenausbauarbeit beginnt. Die Anordnung der Straßensperrung wäre dann zu diesem Zeitpunkt auch nicht so angeordnet worden, so die Verkehrsbehörde.

Harald Stadler verwies anhand von Fotos darauf hin, dass seiner Auffassung nach die angeordnete Umleitungsbeschilderung U1 an einigen Stellen optimiert werden könnte. So zum Beispiel auf der L 183n aus Richtung Bonn und auf der L 181 aus Richtung Wesseling sowie an der Einmündung der Reis Straße in die Robert-Bosch-Straße.

Der Vertreter der Firma Landgard Herr Philipp Evers sagte zu, dass für ihre Speditionsfahrer nach dem heutigen Gespräch ein weiteres Hinweisschild an dieser letztgenannten Stelle angebracht werde, damit deren Lkw Fahrer auf der Robert-Bosch-Str. geradeaus fahren und nicht irrtümlicherweise in die Reis Straße abbiegen, weil dies die Umleitungsbeschilderung U1 so darstellt. Herr Johannes Pieck von der Verkehrsbehörde sagte eine weitere Überprüfung der Beschilderung ebenfalls zu.

Gewerbevereinsvorsitzender Stadler fasste das Ergebnis mit den Worten zusammen: „Viel Ärger wäre allen erspart geblieben, hätte man im Vorfeld Bauherr, Stadt und Anlieger Ende Mai/Anfang Juni an einen Tisch geholt und das heutige Gespräch geführt.

Artikel im GA vom 21. 8. 2018

Fragen und Antworten zum Neubau des SUTI Centers

Im Februar 2018 fand eine Anliegerversammlung zur Neuauflage des Roisdorfer Bauplans (B-Plan) Ro 17 (SUTI  CENTER) statt, in der einige Fragen aus der Roisdorfer Bürgerschaft unbeantwortet blieben, bzw. deren Beantwortung auf später verschoben wurde. Gewerbevereinsvorsitzender Harald Stadler hatte dies zum Anlass genommen zum aktuelle Sachstand bei der Stadt nachzufragen.

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So konnte nach den ersten Anwohnerbeschwerden mit der Firma REWE geklärt werden, dass die Anlieferung von Waren nicht mehr innerhalb der in der Baugenehmigung festgelegten Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6:00 Uhr stattfindet.

Das im Jahre 2017 eingeleitete bauordnungsrechtliche Verfahren hatte schon im vergangenen 4. Quartal 2017 zur Abstellung der in 2018 von den Anliegern nun erneut vorgetragener Kritik geführt. Auch wurden seit Ende 2017 keine weiteren Klagen von Anliegern mehr geäußert, so die Stadt in ihrer Antwort. Verantwortlich für die Ruhezeitstörung war nicht unser Mitglied die Firma Sutorius sondern die Firma REWE. Auch war im vergangenen Jahr die Firma PETZ REWE GmbH noch nicht Pächter des Lebensmittelmarktes.

Die Schumacherstraße, ab der Siegburger Straße bis zum Widdiger Weg, wurde 2016 an die Firma Sutorius verkauft. Sie wird in diesem Bereich noch in diesem Jahr zur 1. Fußgängerzone in Roisdorf umgestaltet. Ein Pkw-Durchgangsverkehr ist dann nicht mehr möglich. Doch entlang der DB-Bahnstrecke wird eine zweite Anlieferzone geschaffen, die weiterhin eine Durchfahrt zwischen Widdiger Weg und Siegburger Straße ermöglicht. Dies ist aber eine Privatstraße, die nur der Warenanlieferung und nicht dem privaten Pkw-Durchgangsverkehr dient. Lediglich Fußgänger und Radfahrer dürfen diese Straße weiterhin 24 Stunden täglich nutzen. Hier werden wir darauf drängen, dass nach Ladenschluss diese Privatstraße durch eine Schranke oder Pollern für Pkws und Lkws geschlossen wird.

Die von Anliegern bemängelte fehlende Eingrünung des SUTI CENTERS konnte zwischenzeitlich bis auf zwei Bäume entlang der Bonner Straße abgeschlossen werden. In Höhe des Kreisverkehrsplatzes wurde eine Bushaltestelle eingeplant, aber nun fehlt deshalb offensichtlich der Platz für die im B-Plan und im städtebaulichen Vertrag festgesetzten Baupflanzungen an dieser Stelle.

Wir werden aber darauf drängen, dass an anderer Stelle die fehlenden Lindenbäume zeitnah in der Nähe neu gepflanzt werden. Der Alleecharakter der Bonner Straße ist an dieser Stelle für unseren Gewerbeverein ein Ortsbild prägendes Element in Roisdorf. Übrigens: Erst bei der Fertigstellung des 2. Bauabschnittes muss die gesamte Grünanlage hergestellt sein. Für die Bepflanzung entlang der Bonner Straße ist die Stadt verantwortlich. Die Kosten der Grünbepflanzung übernimmt, einschließlich des Kreisverkehrsplatzes, der Investor Sutorius.

Die Bautätigkeiten für den östlichen Centerneubau schreiten zügig voran.

Wie von Herrn Sutorius zu hören war, rechnet er und seine Mitgesellschafter  im November mit der Fertigstellung des 2. Bauabschnittes und der Fußgängerzone.

Ärgerlich und einer Nachfrage im Ausschuss wert, findet der Gewerbeverein die nun wohl angestrebte Regelung der Kostenteilung des durch Gerichtsbeschluss notwendigen neuen B-Plan Verfahrens zwischen Investor und Stadt Bornheim, s. Antwort zur Frage fünf. Der Investor hatte das erste Planverfahren, einschließlich der von der Stadt verlangten Gutachten zum erwarteten zusätzlichen Verkehrsaufkommen, ferner eine schalltechnische Untersuchung und eine faunistische Potenzialanalyse komplett bezahlt.

Obwohl die Stadt eine verfahrenszeitlich unnötige Beschlussfassung für ein beschleunigtes Verfahren nach Baugesetzbuch 2012 nachträglich eingeleitet hatte und auf Empfehlung der Verwaltung der Rat dies auch so beschloss, soll nun der Investor die Hälfte der Kosten des neuen Bauleitverfahrens bezahlen.

„Durch die Einschaltung von Gutachtern,“ so das OVG u. a. in seiner Urteilsbegründung, „zur Ermittlung von umweltrechtlichen Auswirkungen der Planung indiziert (dies) jedoch in der Regel die Erforderlichkeit einer Umweltprüfung“ beschrieb das OVG-Münster im April 2017 die jetzt herrschende höchstrichterliche Rechtsauffassung und seine Entscheidung für die Unwirksamkeit des B-Plans Ro 17. Wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2a Baugesetzbuch muss jetzt ein Umweltbericht mit Eingriffsausgleich neu erstellt und das gesamte kostenträchtige Verfahren erneut durchgeführt werden.

Gegen den Rat des Investors fährt eine städtische Behörde ein B-Planverfahren gegen die Wand und verlangt nun vom betroffenen Bauherrn sich erneut an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen. „Ein ungewöhnlicher Vorgang über den wir im Stadtrat noch einmal reden müssen,“ so Gewerbevereinsvorsitzender Harald Stadler.

Neue Bornheimer Trinkwasserkosten ab 2018

Die Bornheimer Trinkwasserbezugs-
kosten werden von derzeit 1,72 Euro um 11 Cent auf 1,83 Euro brutto ab Januar 2018 steigen. s. Anlage Vorlage 788. Die Mehrkosten des zusätzlichen Wasserbezugs vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) in Höhe von insgesamt 209.479 Euro bezahlen wir Verbraucher. Das neue Mischungsverhältnis beträgt dann ab Januar 2018: 60 % WBV-/40 % WTV-Wasser. Schon ab April 2017 erhöhte der Stadtrat die jährliche Grundgebühr für den Wasserbezug auf brutto 197,35 Euro, also je Monat auf 16,45 Euro. Im Jahr 2015 betrug diese jährliche Grundgebühr brutto noch 132,25 Euro (11,02 Euro monatlich). Die Stadt teilt in ihren Vorlagen immer nur den Nettopreis mit, ohne die 7 Prozent Mehrwertsteuer, die aber jeder Privatverbraucher zusätzlich zahlen muss.

Die Wassergrundgebühr wird gezahlt für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit des gesamten Versorgungsnetzes und die Betriebskosten des Wasserwerkes. Sie ist zu zahlen, in voller Höhe für jeden Wasserzähler, auch wenn man nur wenige Kubikmeter Trinkwasser jährlich bezieht. Sie ist gestaffelt und reicht von jährlich 197,35 Euro bei einem Querschnitt von 5 cbm/h bis 3.372 Euro für einen Leitungsquerschnitt der mehr als 80 cbm/h Durchlauf an Wasser ermöglicht.

Doch dies ist nicht das Ende der Fahnenstange, da in 2020 eine weitere Preiserhöhung wg. der erneuten Veränderung des Mischungsverhältnisses (50 % WBV/50 % WTV-Trinkwasser), erfolgen wird.

Hier ein Rechenbeispiel für einen Singlehaushalt inkl. 7 % Mehrwertsteuer ab 2018:

Trinkwasser: (50 m³ x 1,83 Euro)91,50 Euro
Grundgebühr: (12 Monate x 16,45 Euro)197,40 Euro
Abwassergebühr: (50 m³ x 3,29 Euro)164,50 Euro
Insgesamt: 453,40 Euro: 50 m³9,07 Euro

Hingegen sieht in einem 4-Personenhaushalt, der 200 m³ Trinkwasser im Jahr verbraucht, die Rechnung wie folgt aus:

Trinkwasser: (200 m³ x 1,83 Euro)366,00 Euro
Grundgebühr: (12 Monate x 16,45 Euro)197,40 Euro
Abwassergebühr: (200 m³ x 3,29 Euro)658,00 Euro
Insgesamt: 1.221,40 Euro: 200 m³6,11 Euro
  • Ohne die zusätzlichen Abwasserkosten beträgt der jährliche Trinkwasserpreis bei einem Verbrauch von 50 m³ 288,90 Euro ab 2018, bzw. 5,78 Euro pro m³.
  • Ein 4 Personenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 200 m³ bezahlt ab 2018 hingegen 2,82 Euro pro m³ oder insgesamt 563.40 Euro im Jahr.

Zum Thema bundesweiter Wasserpreisvergleich hier mehr Information: http://company.billiger.de/presse/pressemeldungen/marktdaten/2016/Wasserkosten.php.

Bornheim liegt mit seinen Trinkwasser- und Schmutzwasserkosten in der obersten Kostenliga der Bundesrepublik. Ab 2018 sinkt der durchschnittliche Härtegrad des neuen Bornheimer Wassermix von 13°dH um schlappe 1,16°dH auf 11.84 °dH. Für den Verbraucher bleibt auch der neue Trinkwassermix im Härtebereich 2 mittlere Härte hängen. Keiner wird einen Geschmacksunterschied wahrnehmen und diesen Unterschied spürbar merken. Dafür erhöht sich aber der neue Wasserpreis um 11 Cent pro Kubikmeter. Im Januar 2018 werden unsere Bürger und unsere Firmeninhaber den Gebührenbescheid mit den neuen Kostenberechnungen erhalten. Jeder Empfänger kann dann innerhalb eines Monats Klage beim Kölner Verwaltungsgericht gegen diesen Gebührenbescheid erheben, sonst ist dieser rechtskräftig.

Harald Stadler

Die Bornheimer Trinkwasserdebatte findet auch überregional Beachtung. Der Bonner GENERAL ANZEIGER berichtete am 29. Nov. und am 1. Adventswochenende überregional wie folgt darüber: Link zu den Artikeln

Steuererhöhungsdebatte im Bornheimer Stadtrat

Gewerbesteuererhöhung vorläufig zurückgestellt

Bornheimer Stadtrat verzichtet auf eine Gewerbesteuererhöhung in 2017

Sicherlich hat auch unser offener Brief an Bürgermeister Wolfgang Henseler und gleichzeitig an alle Ratsmitglieder (s. Anlage unten) mit dazu beigetragen, dass die Gewerbesteuer in diesem Jahr gar nicht und im nächsten Jahr nur um 5 Prozentpunkte (%-Pkt.) ansteigen wird. Dies bedeutet gegenüber der ursprünglich im Haushaltsplanentwurf 2017/18 veranschlagten 525 %-Pkt. Erhöhung ab 2017 eine Reduzierung der Gewerbesteuer in diesem Jahr um 40 Punkte und im Jahr 2018 eine Reduzierung um 35 Punkte. In konkreten Zahlen ausgedrückt beschloss der Rat das in der Tabelle dargestellte Haushaltssicherungskonzept.


Die Grundsteuer A wird 2017 auf 290 % angehoben und bleibt anschließend konstant.

Inzwischen haben alle Bornheimer Immobilieneigentümer ihre Grundsteuerbescheide erhalten und konnten feststellen, dass die Grundsteuer B um 19 Prozent gestiegen ist. Dies war beim Verzicht auf eine weitere Gewerbesteuererhöhung alternativ notwendig, weil der Gesetzgeber die Stadt verpflichtet in einem Haushaltssicherungskonzept einen strukturellen Haushaltsausgleich spätestens ab dem Jahre 2021 darzustellen, so die Stadt Bornheim u. a. in einem Begleitschreiben an alle Steuerzahler. Auch unsere Mittelstandsbetriebe zahlen diese höhere Immobiliensteuer wie jeder Hauseigentümer ebenfalls.

Die Grundsteuer B ist aber im Gegensatz zur Gewerbesteuer als Betriebsausgabe vor Steuer absetzbar, sofern die Gewerbeimmobilie zum Betriebsvermögen zählt. Jetzt gleichen sich endlich die städtischen Erträge der Grundsteuer B langsam den Erträgen der Gewerbesteuer an, s. Tabelle, so wie wir es in unserem Schreiben gefordert hatten.

Verbindlich beschlossen hat der Stadtrat aber nur die Steuersätze für das Jahr 2017. Für das Jahr 2018 und die Folgejahre wird jedes Jahr neu entschieden.

Ob nach dem Jahr 2018 dann die heute voraussichtlich geplanten Steuersätze auch so beschlossen werden, ist derzeit mit Sicherheit nicht vorauszusagen. Auch dazu machten die Fraktionssprecher in ihren Reden zum Doppelhaushalt 2017/18 keine konkreten Aussagen. Bei den Fraktionen, die grundsätzlich nein zu jeglicher Steuererhöhung sagten, fehlten wie so oft die konkreten Alternativen zur Erreichung des erforderlichen Haushaltsausgleiches in 2021.

Daher wird der Roisdorfer Gewerbeverein auch zukünftig darauf achten, dass nicht einseitig zu Lasten unserer mittelständigen Betriebe der strukturelle Haushaltsausgleich über die Erhöhung der Gewerbesteuer beschlossen wird.

Die 860 Bornheimer Gewerbesteuerzahler werden 2017 1.120.000 Euro und 2018 voraussichtlich 980.000 Euro weniger Gewerbesteuer zahlen als ursprünglich im Haushaltsentwurf vorgesehen war.

Offenen Brief des Gewerbevereins ansehen

Pressespiegel

Bornheimer Wasser

Ein seit drei Jahren in Bornheim heiß diskutiertes Thema. Es war der Roisdorfer Gewerbeverein der erstmalig, und bis heute als einziger Akteur in einer Informationsveranstaltung alle Beteiligten zu Wort kommen ließ und als Erster die Forderung nach einer Bürgerabstimmung mit der Frage nach Beibehalt des derzeitigen Trinkwassermix oder alternativ die Vollversorgung mit Wahnbachwasser gestellt hatte.

Viele unserer Mitglieder in Roisdorf und auch viele mittelständige Betriebe darüber hinaus benötigen zwischen 3.000 m³ und 20.000 m³ Trinkwasser jährlich. Sie alle, insbesondere die Unternehmen, die mit der Verarbeitung von Lebensmittel beauftragt sind, würdigen die Qualität und den Preis unseres derzeitigen Trinkwassermix. Bürger, die nach den Diskussionen und den Beschlüssen im Stadtrat über die Qualität des Bornheimer Trinkwassers verunsichert sind, verlangen mehr Information. 

Trotz unserer über drei Monate andauernden Informationskampagne in den Printmedien und auf unserer Internetsonderseite: www.gvr-faktencheck.de 

verbunden mit einer Veröffentlichung von umfangreichen Dokumenten, die den Verbandswechsel als überflüssig und sachlich unbegründet darstellten, haben rund 64 Prozent der Abstimmungsberechtigten beim Bürgerentscheid nicht ihre Meinung kundgetan. Daher war die Abstimmung ungültig. Auch wenn eine Mehrheit von 201 Stimmen (7247) sich gegen den Beibehalt des derzeitigen Trinkwassermix entschieden hat, war unser Einsatz nicht umsonst. Wir wissen jetzt, dass eine fast eben so große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern (7046) wie auch unsere mittelständigen Gewerbebetriebe für den Beibehalt des derzeitig preiswerten Trinkwassermix sind.  

Natürlich wäre es im Interesse unserer Mitglieder und weiteren Großabnehmern gewesen am Abstimmungsabend ein anderes rechtskräftiges Ergebnis für den derzeitigen Trinkwassermix von 75 % WBV und 25 % WTV Wasser zur Kenntnis nehmen zu dürfen, aber dies scheiterte eben am Desinteresse einer breiten Mehrheit in der Bornheimer Bürgerschaft. Die weitere Diskussion und Beschlusslage im Bornheimer Stadtrat werden wir weiterhin kritisch begleiten.

Frühlingsfest

Jeweils am dritten Sonntag im Monat März lädt der Gewerbeverein zum Roisdorfer Frühlingsfest in den Gewerbepark Bornheim-Süd ein. Aus dem Frühlingserwachen vergangener Jahre ist nun ein echtes Fest, rund ums Auto, verbunden mit den ersten Angeboten von Pflanzen, Blumen und Gartengeräten entstanden. Fertig und los zum Start in die neue Gartensaison und in den Frühling. 

Weitere echte Hingucker erwarten die Besucher beim parallel dazu stattfindenden „Blaulichttag“, an dem Feuerwehr, Polizei und die Bornheimer Rettungsdienste Malteser und Deutsches Rotes Kreuz teilnehmen. Gemeinsam fahren die Dienste nicht nur Einiges auf, sondern setzen auch auf Beratung und Information. 

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Gewerbe-/Brunnenfest

Unser Gewerbefeste sind auch immer große Familienfeste mit zusätzlichen Unterhaltungsprogrammen, die wir abwechselnd mit dem Familienfest des Roisdorfer Mineralbrunnen im Zweijahresrhythmus gestalten. 

Viele unserer Mitglieder beteiligen sich als Aussteller mit Infoständen am Gewerbefest. Diese erfolgreiche Präsentation der Roisdorfer Gewerbetreibenden werden wir am selben Standort fortsetzen. Die Bäckerei Nelles betreibt ein Café im Festzelt und vor dem Zelt können sich die großen und kleinen Gäste am Stand des Roisdorfer Mineralbrunnens mit köstlicher Limonade und Roisdorfer Mineralwasser erfrischen. Für die großen Besucher gibt es am Getränkestand des Gewerbevereinsvorstandes frisches Kölsch vom Fass und gute Gespräche.

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Glühweintreff

Alljährlich veranstalten unsere Mitglieder Daniel und Elmar Reiffert in der Adventszeit den beliebten Roisdorfer Glühweintreff vor ihren Geschäftsräumen an der Ecke Siegesstraße/Pützweide. 

Die Erlöse des Glühweintreffs werden für einen sozialen Zweck gespendet. So geht der Erlös aus dem Jahr 2016 jeweils zur Hälfte an den Verein der Freunde und Förderer der Grundschule St. Sebastian Roisdorf e.V. und den Verein "Senat Förderkreis Roisdorfer Karneval e.V."

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Martinimarkt

Da ab Martini einst eine 40-tägige Weihnachtsfastenzeit begann, das bäuerliche Arbeitsjahr endete, Arbeitsverhältnisse der Mägde und Knechte neu geschlossen bzw. beendet und auch der neue Jahrgang des frischen Weines erstmals verkostet wurde, war es Brauch dies mit einem Fest zu verbinden. Heute wird da eher nach anderen Angeboten Ausschau gehalten. So möchte der Roisdorfer Gewerbeverein die Gäste seines Martinimarktes auch in diesem Jahr auf die vielfältigen Angebote seiner Kunsthandwerkern aufmerksam machen.

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Kontakt

Roisdorfer Gewerbetreibende e.V.
Kontakt: Harald Stadler
Pützweide 9
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel.: 0 22 22 - 92 25 73
post@gewerbeverein-roisdorf.de

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